Die Duisburger Katholiken P. Nünnighoff und V. Lange wenden sich in einem Offenen Brief an Erzbischof Dr. Heiner Koch:
Betreff:
"Umbau der vollkommen intakten St. Hedwigskathedrale für ca. 50 Millionen Euro …"
Das Rundschreiben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte (PCI) an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 13. März 2006 hat Papst Benedikt XVI. approbiert. Er ordnete die Übersendung des Schreibens an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen an (Hier ist die englische Fassung des Schreibens nachzulesen.)
Es geht um die Frage, welche Kriterien für einen Abfall von der Katholischen Lehre erfüllt sein müssen. Das vom Papst approbierte Rundschreiben stellt für die Weltkirche klar:
"Der juristisch-administrative Akt zum Zweck der Streichung aus staatlichen Kirchenmitglieds-Listen ist nicht per se ein Abfall von der kirchlichen Gemeinschaft."
Der Vatikan setzt für den Kirchenabfall einen willentlichen "Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus". (Ein formaler Verwaltungsakt mit steuerlichen Auswirkungen scheint nicht gemeint zu sein.)
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) unternahm den Versuch, in Abweichung von den universalkirchlichen Kriterien eine Sonderstellung der Katholischen Kirche in Deutschland zu konstruieren. Dazu wurde am 24. April 2016 eine Erklärung des Ständigen Rates der DBK veröffentlicht. Demnach berühre das Schreiben des Päpstlichen Rates "nicht die in der deutschen Rechtstradition stehende staatliche Regelung für den "Kirchenaustritt"".
Die partikularkirchliche Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz scheint stärker auf Formalien wert zu legen, die über die staatlich unterstützte Einforderung von Kirchensteuern bestimmen.
Für weitergehende Recherchen finden sich die erwähnten Quellen in einer externen Erörterung:
"Die kirchenrechtliche Beurteilung des Kirchenaustritts - Neue Entwicklungen in einer altbekannten Frage"
Hier
ist der Link zum Beitrag mit den Quellen.