Ein Zeugnis der Bistumsgeschichte – ab 2019 zerstört

Das Gotteshaus mit hohem Denkmalwert – seit 2024 profane Kuppelhalle

Die St. Hedwigs-Kathedrale zu Berlin spiegelt in ihrer Gestalt die Geschichte der katholischen Kirche im Erzbistum Berlin besonders deutlich wieder. In Brandenburg/Preußen, das nach der Reformation vom protestantischen Glauben geprägt war, markierte der Bau der St. Hedwigs- Kirche (Grundstein 1747, Weihe 1773) in der Regierungszeit von Friedrich II. den Wiederbeginn katholischen Lebens in Berlin und Brandenburg. 

Bis zur Fertigstellung 1887 dauerte es noch mehr als ein Jahrhundert. Als im Jahre 1930 das Bistum Berlin errichtet wurde, war mit der Erhebung der Hedwigskirche zur Kathedrale ein Umbau nötig. Nur zwölf Jahre nach Fertigstellung wurde die modern gestaltete Bischofskirche zerstört. Nach Luftangriffen im Krieg brannte sie in der Nacht zum 2. März 1943 aus. Nur die Außenmauern und die Säulenkerne blieben erhalten.


Nach 25-jähriger Bauzeit brauchte es nach der Einweihung 1773 noch über 100 Jahre bis die Hedwigskirche fertiggestellt war. 1932 wurde sie zur Kathedrale umgebaut. Nach der Kriegszerstörung konnte erst 1963 der Wiederaufbau mit künstlerisch bedeutender moderner Innengestalt im Sinne des II. Vatikanischen Konzils abgeschlossen werden. Die aus Köln kommenden Bischöfe Woelki (2013 als Initiator) und Koch (ab 2014 als Vollstrecker) entrissen die Kathedrale per Erbpacht der Hedwigsgemeinde (Eigentümerin seit 1743), um als zeitweilige Besitzer das Gesamtkunstwerk "vollständig vernichten" zu können).

(Rechtsvertretung des Erzbistum Berlin vor dem Landgericht Berlin am 28.06.2019: "Im Zuge des geplanten Umbaus der St.Hedwigs-Kathedrale wird das streitgegenständliche Gesamtkunstwerk der Urheber vollständig vernichtet.")

Die "vollständige Vernichtung" der während der Zeit der deutschen Teilung ermöglichten Wiederaufbaugestaltung war das eigentliche (revanchistisch ausgerichtete) Ziel des liturgisch und modernistisch verbrämten Totalumbaus, der über 44 Mio. Euro verschlang. Die Immobilienhoheit nutze die Bistumsleitung auch zum Abriss nutzbarer Bausubstanz, um sich einen Neubau für Wohnresidenzen in Citylage zu gönnen, der mind. 34 Mio. Euro kosten wird. Alles zu einem Drittel mit öffentlichen Geldern finanziert, obwohl die Bedingungen der Förderbescheide nicht erfüllt worden sind. Staat und Kirche vereint gegen Denkmalschutz und Ressourcenschonung – für partizipative Privilegien von Institutionen.