Die Berichterstattung in den Medien ist erfreulich, denn es wird ein Licht geworfen auf die im Verborgenen vom Erzbistum Berlin vorangetriebene Zerstörung der baulichen Innenausstattung der denkmalgeschützten Hedwigskathedrale.
Die Terminologie verharmlost jedoch die Tatsachen. Es wurde von Bezirksamt Mitte gefordert, die ungenehmigte Zerstörung eines Denkmals zu beenden. Ein Baustopp setzt voraus, dass es einen Baubeginn gegeben hätte. Doch das Erzbistum Berlin hat eklatant gegen Bauordnungsrecht verstoßen, als es ohne Bauantrag, geschweige denn Baugenehmigung, den Marmorfußboden zertrümmerte und in Schuttcontainern entsorgte. Dumm nur für das Erzbistum Berlin, das die "vollständige Vernichtung des Gesamtkunstwerks" in die Tat umsetzen will, dass es beim heimlichen Rechtsbruch erwischt wurde. Das ist ein Gesetzesverstoß, der in einem Rechtsstaat geahndet werden muss, wenn nicht Chaos im Bauordnungsrecht Oberhand gewinnen soll.
Grundlage der Verfügung
Das Bezirksamt Mitte hat aufgrund der Anzeige der Initiative "Freunde der Hedwigskathedrale" vom 07.09.2019 gegen das Erzbistum Berlin am 13.09.2019 einen Baustopp verhängt, wegen der ungenehmigten Abbrucharbeiten im Inneren der Hedwigskathedrale. Den von Freunden der Hedwigskathedrale am 06.09.2019 aufgedeckte heimlichen Abriss des denkmalgeschützten Fußbodens aus Kapfenberger Marmor muss das Erzbistum Berlin beenden, um den Rechtsbruch nicht fortzusetzen.
Damit hat das Erzbistum Berlin zum wiederholten Mal selbstherrlich, ohne Genehmigung zuständiger staatlicher Behörden, Bauarbeiten und Schädigungen der Denkmalsubstanz im Inneren der Hedwigskathedrale vorgenommen – bereits am 27.09.2018 musste ein ähnlicher, wenngleich nicht so eklatanter Fall von den Freunden der Hedwigskathedrale beim Bezirksamt Berlin zur Anzeige gebracht werden.
Mit den Rechtsbrüchen versucht das Erzbistum Berlin noch vor dem anstehenden Gerichtstermin vor dem Landgericht Berlin am 15.10.2019, zu dem über die fragliche Rechtmäßigkeit des Radikalumbaus der Hedwigskathedrale verhandelt werden wird, destruktive Tatsachen zu schaffen, die das Verfahren behindern.
Details zum neuerlichen Rechtsbruch der Verantwortlichen des Erzbistums Berlin
Berichterstattung in Presse und Medien
Besonders aufschlussreich:
Die Berliner Morgenpost berichtet ausführlich über die Winkelzüge und Desinformationen des Erzbistum Berlin bei dessen Vorgehen ohne Rücksicht auf Recht und Ordnung.
Mitte verhängt Baustopp an der St. Hedwigs-Kathedrale
rbb24 berichtet 10:40 Uhr als erstes Medium über den Baustopp. Die Wortwahl der Überschrift ist aber teilweise irreführend, denn es kann nichts "vorerst" gestoppt werden, was noch nicht einmal beginnen durfte.
ZEIT online berichtet am 18.09.2019 13:16 Uhr
Deutschland: Bericht: Baustopp für umstrittenen Umbau von Berliner Hedwigskathedrale
Der Tagesspiegel berichtet am 18.09.2019 15:19 Uhr im Konjunktiv über die offengelegten Tatsachen und gibt die verfälschenden Aussagen des Pressesprechers kommentarlos wieder.
Der Berliner Zeitung titelt am 18.09.2019 16:26 Uhr mit einer abwegigen Überschrift. Wie sollen Umbauarbeiten "vorerst ruhen", die ohne Baugenehmigung überhaupt noch nicht stattfinden dürfen?
Umbauarbeiten der Hedwigs-Kathedrale ruhen vorerst
Der politisch verantwortliche Bezirksstadtrat von Mitte, Ephraim Gothe, der durch seine Manipulation die denkmalrechtliche Genehmigung erst ermöglichte (s. Berliner Morgenpost), ist nun wieder, wie bereits im September 2018, nach Verständigung mit den Kirchenverantwortlichen der Gewährsmann für die Umgehung einer korrekten Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten und eines bauordnungsgerechten Genehmigungsverfahrens beim beabsichtigten Umbau der Hedwigskathedrale (s. Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte zur Aufhebung des Baustopps).
Die Herkunft der unleugbaren Trümmerteile des Fußbodens der Kathedrale wird nicht erklärt. Den Fehlstellen im Boden des Bauwerks scheint Gothe geschickt ausgewichen zu sein. Mit der bauordnungsrechtlich irrelevanten Wortschöpfung "bauvorbereitende Maßnahmen" "verständigen" sich Gothe und das Erzbistum über die ungestrafte Schädigung des Denkmals vor dem Gerichtstermin am 15.10.2019 und vor einer rechtskräftigen Genehmigung zur Durchführung von Baumaßnahmen.
Von Gothe stammt die schriftliche Feststellung zur Hedwigskathedrale vom 23.01.2019:
„Es geht hier nicht um rechtskonformes Verwaltungshandeln im
Allgemeinen.“
(Zitat Gothes aus einem Schreiben an die Initiative „Freunde der Hedwigskathedrale“)