"Die Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale wurde 2002 von der Domgemeinde St. Hedwig ins Leben gerufen." Als Eigentümerin der Kathedrale wollte die Domgemeinde damit für die denkmalpflegerischen Erhaltung ihres Gotteshauses Sorge tragen.
"Durch einen Treuhandvertrag wurde das Metropolitankapitel bei St. Hedwig als Treuhänder eingesetzt …" Der Leiter des Metropolitankapitels, Dompropst Rother, lässt in einem aktuellen Prospekt (dem die Zitate entstammen) zur Einwerbung von Spenden eine dem Stiftungszweck widersprechende Verwendung von Stifungsmitteln ankündigen:
"In Zukunft sieht die Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale als vorrangige Aufgabe die organisatorische und finanzielle Unterstützung und Begleitung der geplanten Renovierung und Umgestaltung des Innenraums der Kathedrale."
[Zitate aus dem Prospekt mit nachträglichen Hervorhebungen zur Orientierung auf die wesentliche Aussage]
Am 10.03.2015 bestätigte Dompropst Rother schriftlich, dass der Stiftungszweck nicht geändert wurde. Daraus folgt, dass eine der "denkmalpflegerischen Erhaltung" widersprechende "finanzielle Unterstützung … der geplanten … Umgestaltung des Innenraums der Kathedrale" eine Zweckentfremdung von Stiftungsmittel sein würde.
Die Korrespondenz, die das schriftlich belegt, ist nun als Dokument zur Prüfung frei zugänglich.
Die geplante Zweckentfremdung von Stiftungsmitteln zur Finanzierung des Umbaus muss verhindert werden.