Zur Veranlassung eines Wettbewerbs
Subjektives Unbehagen und willentliches Unverständnis scheinen am Beginn des zweistufigen Gestaltungswettbewerbs zu stehen, den Erzbistum und Domkapitel ausgelobt haben (…) Angesichts der ablehnenden Haltung der Auslober gegenüber dem jetzigen Zustand kann man nur von kaum verhohlener Verunglimpfung sprechen."
Zur vorgeblichen Offenheit des Wettbewerbs
"Vor dem Hintergrund der geradezu populistischen Verbreitung der Wettbewerbsabsichten, an der selbst Fachteilnehmer der Jury teilnehmen, ist die Behauptung, es handle sich um einen ergebnisoffenen Wettbewerb, nur noch ärgerlich - an ein gerechtes Abwägen zwischen Schwipperts Werk und den Veränderungswünschen mag man kaum glauben."
Appell an Hüter wertvollen Kirchenbesitzes
"So sollten denn die kirchlichen Verantwortungsträger sich zumindest daran erinnern lassen, dass, angefangen vom frühchristlichen Weihetext für den Ostiarius, den Kirchenhüter, bis hin zur Liturgiekonstitution des 2. Vatikanischen Konzils, jeder Verlust an wertvollem Kirchenbesitz verboten ist – gerade auch bei liturgisch begründeten Umwandlungen."
GEORG MÖRSCH
Der Autor war 1980 bis 2005 Ordinarius für Denkmalpflege an der ETH in Zürich und Leiter des dortigen Instituts für Denkmalpflege