Während die Öffentlichkeit noch mit der Entscheidungsfindung des Mitnutzers der Immobilie "Hedwigskathedrale", Erzbischof Koch, hingehalten wurde, hatte die Bundesregierung bereits die Mitfinanzierung im Haushaltsentwurf für 2017 festgelegt.
Kurz vor Verkündung des Umbaubeschlusses durch Erzbischof Koch arrangierte das Erzbistum Berlin eine "Eigentumsübertragung" (Enteignung der Domgemeinde, die seit Königs Friedrich Schenkung Eigentümerin der Grundstücke und Gebäude im Bereich der Kathedrale ist).
In der Drucksache 18/9826 findet sich der Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) – Umfang 136 Seiten,
zur St. Hedwigs-Kathedrale siehe Seite 103
Terminliche Einordnung
Während die Öffentlichkeit noch mit der Entscheidungsfindung des Mitnutzers der Immobilie "Hedwigskathedrale", Erzbischof Koch, hingehalten wurde, hatte die Bundesregierung bereits die Mitfinanzierung im Haushaltsentwurf für 2017 festgelegt.
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I. Überweisung
Die Bundesregierung hat am 12. August 2016 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus- haltsplans für das Haushaltsjahr 2017 – Haushaltsgesetz 2017 – dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Ge- setzentwurf auf Drucksachen 18/9200, 18/9202 wurde in der 188 Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. September 2016 zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
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I. Überblick
B. Besonderer Teil
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 – Haushaltsgesetz 2017 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner 87. Sitzung am 10. November 2016 mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt und empfiehlt dem Plenum dessen Annahme.