Antworten auf Anfragen im Berliner Abgeordnetenhaus


Was gilt der Denkmalschutz bei der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin?

Fragen des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 04.01.2018

1. Wie begründet der Senat die Bereitstellung von rund 8 Millionen Euro Steuergeldern aus dem SI- WANA-Fonds für die geplante Sanierung der St.-Hedwigs-Kathedrale vor dem Hintergrund der Trennung von Staat und Religion und der Tatsache, dass der Unterhalt der Bauwerke Dritter nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein sollte? 

2. Auf welcher sachlichen und rechnerischen Annahme beruht die in Rede stehende Summe und für welche genauen Bauleistungen ist sie gedacht? 

3. Welches Senatsmitglied hat wann den Antrag auf Bereitstellung dieser großzügigen finanziellen Mittel für die St.-Hedwigs-Kathedrale eingebracht und wann erfolgte der entsprechende Beschluss? 

4. Ist es zutreffend, dass der von der Leitung des Erzbistums Berlin beim Bezirksamt Mitte gestellte Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung für die geplanten Umbaumaßnahmen im Inneren der Kathedrale nicht vom Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde sondern von dem ihm übergeordneten Bezirksstadtrat selbst bearbeitet wurde und wie bewertet der Senat diese ungewöhnliche politische Einmischung in einen fachlichen Vorgang?  

5. Ist es zutreffend, dass das Landesdenkmalamt nach ausgiebiger fachlicher Prüfung der politischen Genehmigung des Bezirksstadtrats von Mitte seine Zustimmung verweigert hat und somit eine Dissensentscheidung bei der Obersten Denkmalschutzbehörde anhängig ist? 

6. Wird der zuständige Senator sich politisch in das dortige Verfahren einschalten oder ist eine unabhängige, rein fachliche Entscheidung der Behörde gewährleistet?  

7. Teilt der Senat die vom Landesdenkmalamt geäußerten schwerwiegenden Bedenken dahingehend, dass der vom Düsseldorfer Architekten Hans Schwippert und weiteren namhaften Künstlern gestaltete Innenraum der St.-Hedwigs-Kathedrale nach den vorgelegten Plänen der Leitung des Erzbistums vollständig zerstört und aufgegeben wird?  

8. Wird der Senat vor dem Hintergrund, dass die Leitung des Erzbistums Berlin das Berliner Denkmalschutzgesetz nicht zu befolgen bereit ist, die staatlichen Leistungen des Landes Berlin an die Katholische Kirche auf den Prüfstand stellen, zumal es für diese keine staatsvertraglich vereinbarten Rege- lungen gibt? 

Download der Schriftlichen Anfrage mit Antworten vom 18.01.2018

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 04. Januar 2018 zum Thema "Was gilt der Denkmalschutz bei der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin?" mit der Antwort des Staatssekretärs für Europa, Gerry Woop, für die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 18. Januar 2018

Download
Was gilt der Denkmalschutz bei der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin?
Fragen zur Begründung der Bereitstellung von rund 8 Mio. Euro Steuergeldern und zu denkmalrechtlichen Prüfungen der vom Erzbistum Berlin beabsichtigten vollständigen Zerstörung des von Hans Schwippert gestalteten Innenraums mit öffentlichen Fördermitteln werden von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa beantwortet.
Pardok S18-13024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 90.3 KB




Schriftliche Anfragen in der 17. Wahlperiode


Umbau der Hedwigskathedrale: Denkmalzerstörung mit öffentlichen Mitteln?



Umbau würde lt. Senat bedeuteten: "Teilzerstörung des Denkmals"



Durch Staatsopernumbau gab es kaum Schäden an der Kathedrale