Protokoll - Aktuelle Viertelstunde am 04.12.2017

Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten im Abgeordnetenhaus Berlin


Antworten von Dr. Klaus Lederer auf Anfragen von Daniel Wesener (Grüne)

 3. „Wie bewerten der Senat und die Berliner Denkmalschutzbehörden den geplanten Umbau der Sankt-Hedwigs-Kathedrale und wie ist der Stand des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens?“

(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Vorsitzende Sabine Bangert weist darauf hin, dass Herr Molter, der sich seit Jahren intensiv mit der St.-Hedwigs-Kathedrale befasse, eine von ihm herausgegebene und von Sabine Schulte verfasste Broschüre – „Kreis, Kreuz und Kosmos. Hans Schwipperts Innenraum für die Berliner Hedwigskathedrale“ – an die Abgeordneten verteilt habe.

 

Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (SenKultEuropa) antwortet auf die Frage von Daniel Wesener (GRÜNE), dass die innerkirchliche Auseinandersetzung hinsichtlich eines möglichen Umbaus der St.-Hedwigs-Kathedrale allein der Religionsgemeinschaft selbst obliege und der Senat hierzu keine Position beziehe. – Die St.-Hedwigs-Kathedrale sei in die Berliner Denkmalliste nachrichtlich eingetragen, und insofern sei für die Veränderung dieses Bauwerks eine Genehmigung erforderlich – nach § 11, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, 2 und 4 Denkmal- schutzgesetz Berlin. Ein entsprechender Antrag sei von der Katholischen Kirche – dem Erzbistum – beim Bezirksamt Mitte eingereicht worden und befinde sich derzeit gemäß § 6, Abs. 5, Satz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin in der Prüfung beim Landesdenkmalamt. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Bei der umfangreichen Prüfung sei zu berücksichtigen, dass der Aspekt der Religionsfreiheit auch den Abwägungsprozess im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beeinflusse, weil verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter in die entsprechenden Bewertungen einzubeziehen seien.

 

Daniel Wesener (GRÜNE) weist darauf hin, dass das Land Berlin möglicherweise 8 Mio. Euro für den Umbau zur Verfügung stelle. Unter welchen Auflagen würde eine solche Finanzierung gegebenenfalls erfolgen?

 

Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (SenKultEuropa) erklärt, dass 8 Mio. Euro für eine umfassende Umbaumaßnahme bereitgestellt würden, die sich nach seinem Verständnis aber nicht auf die St.-Hedwigs-Kathedrale selbst beziehe. Es handle sich um ein komplexes Bauverfahren, das auch die Lichtenberghäuser – die derzeit für die Verwaltung des Bistums genutzten Gebäude – umfasse. Er gehe prinzipiell davon aus, dass man insofern keine Mittel für einen Denkmalumbau oder eine Denkmalbeseitigung bereitstellen wolle, sich aber an Maßnahmen, die die soziale Infrastruktur und die Bistumsverwaltung beträfen, möglicherweise beteiligen werde. Das sei dann von den konkret vorliegenden Anträgen abhängig.