Wir möchten den Petitionsausschuss bitten, sich der zentralen Anliegen unserer Petition anzunehmen, die wir in der Petition vom 30.05.2015, der Ergänzung vom 30.06.2015, der Nachfrage vom 23.09.2015, der Kritik der fehlerhaften Begründung des Beschlusses vom 27.07.2017, dem Antrag vom 08.08.2017 auf Annullierung des Abschlusses der Petition wegen der fehlerhaften Begründung der Beschlussempfehlung
ausführlich dargelegt und mit verlässlichen Quellen belegt haben (s. dazu die Zusammenstellung der Korrespondenz zum Petitionsverfahren).