Mit mehrmonatiger Verzögerung wird eine Stellungnahme des BMUB von Oktober 2017 übermittelt, mit der die Petition abgeschlossen werden soll.
Seit Mai 2015 wurde die Petition immer an die nicht zuständige BMK zur Stellungnahme weitergeleitet. Nach der Übergabe der Analyse der fehlerhaften Begründung der Beschlussempfehlung mit Scheiben vom 08.08.2017 wurde eine erneute Prüfung zugesagt.
Vom BMUB wird lediglich die geplante Investitionszuschüsse in Höhe von 12 Mio. Euro bestätigt (Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale_Anm. FdSHK).
Mit der Zusage vor genehmigungsfähiger Planung und denkmalrechtlicher Genehmigung des Landesdenkmalamts wird die beabsichtigte Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale durch die Bundespolitik gefördert.
Auf die in der Petition vorgetragenen Probleme wurde mit der Stellungnahme nicht eingegangen. Die fragwürdige und fehlerhafte Begründung des Beschlusses wurde nicht berichtigt.
Die lapidare und unbegründete Zurückweisung der nachgewiesenen Fehler ist unbefriedigend und wird nicht unwidersprochen bleiben.
"Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse durch das BMUB ist die Vorlage von ausreichenden Antrags- und Bauunterlagen durch das Erzbistum Berlin. Dies setzt eine genehmigungsfähige Planung voraus, auf deren Grundlage Zuwendungsbescheide ausgestellt werden können."
"Die Planung beinhaltet die denkmalrechtliche Genehmigung vom Landesdenkmalamt. Das BMUB als Zuwendungsgeber nimmt hierauf keinen Einfluss."
Zitate sind aus der Stellungnahme des BMUB entnommen, dessen Wortlaut hier wiedergegeben wird: