Wegen der kritikwürdigen Begründung ist der Abschluss der Petition mit Schreiben und Begründung vom 08.08.2017 abgelehnt worden. Eine Annullierung des Beschlusses und Fortsetzung des Petitionsverfahrens auf der Basis der korrigierten Stellungnahmen wurde beantragt. Der Petitionsausschuss hat mit vorliegender Eingangsbestätigung eine erneute Prüfung veranlasst..