Petition beim Deutschen Bundestag

Gegen die Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale


Abschluss des Verfahrens durch Petitionsausschuss vom 03.07.2017


Zitate aus der Beschlusses zum Abschluss und Download des Textes

Fragwürdige Begründung

{St. Hedwigs-Kathedrale} „Sie ist in Berlin die Bischofskirche des Erzbistums Berlin und zugleich Pfarrkirche der Domgemeinde, in deren Eigentum sie steht.“

„In der Stellungnahme der BMK weist diese ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesregierung die St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin bisher nicht aus Denkmalprogrammen gefördert hat.“

„Der BMK liegt auch zum heutigen Zeitpunkt kein Antrag auf Förderung von Sanierungsmaßnahmen bei der St. Hedwigs-Kathedrale vor.“    

„Wenn der Petent behauptet, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters hätte im Juni 2015 vor Zeugen in der Katholischen Akademie Berlin e.V. die geplante finanzielle Unterstützung der katholischen Kirche durch die Bundesregierung für den Umbau der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale zur Stärkung der Hauptstadtpräsenz der Kirche bereits im Bundeshaushalt eingebracht, so ist festzustellen, dass die Bundesregierung – nach aktuellem Stand – keine Haushaltsmittel für die St. Hedwigs-Kathedrale zugesagt und im Bundeshaushalt keine gesonderten Mittel für die Sanierung etatisiert hat.“

Fragwürdige Angaben

„Die Domgemeinde der St. Hedwigs-Kathedrale plant und entscheidet als Denkmaleigentümer der St. Hedwigs-Kathedrale über Maßnahmen zur denkmalgerechten Sanierung und über Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung gottesdienstlicher Belange in eigener Verantwortung und in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden in Berlin.“


Download
Abschluss der Petition beim Bundestag mit Begründung vom 03.07.2017
2017-07-03_Petition_Bundestag_Abschluss.
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Fazit für die Einreicher der Petition

Den in der Petition vorgetragenen Problemen wurde auf der Basis fragwürdiger und fehlerhafter Prüfung nicht entsprochen.

Der Beschluss des Deutschen Bundestages folgte einer Beschlussenpfehlung, die auf einer fehlerhaften Begründung beruht.