Am 11.12.2015 übergab der Petitionsausschuss eine Stellungnahme der BKM, die vom 07.12.2015 datiert ist. Auch in dieser zweiten Stellungnahme wird die Nichtzuständigkeit der BKM festgestellt, obwohl die Petition von Anfang an die Befragung der BMUB zur Klärung erbeten hatte.