Nachfragen zur Stellungnahme der BMK:
Die besagte Stellungnahme der BMK kann von uns weder in formaler noch in inhaltlicher Hinsicht als angemessene Reaktion auf die in der Petition vorgebrachten Probleme angesehen werden. Es bleiben grundsätzliche Punkte aufklärungsbedürftig, wie wir in den folgenden Ausführungen begründen werden. Deshalb bitten wir Sie, das Petitionsverfahren offen zu halten, bis eine Aufklärung mit von uns nachprüfbaren Fakten erfolgt ist.