Offenlegung der Unterlagen zur Denkmalzerstörung

Bisher verheimlichte Dokumente entlarven das kirchliche Vorgehen


Landesfachbehörde gibt fundierte Stellungnahme ab

LDA widerlegt Punkt für Punkt die Vorbringungen des Erzbistums Berlin

Datum

06.10.2017



Grundstück

Berlin-Mitte, Behrenstraße & Hinter der Katholischen Kirche & Hedwigskirchgasse & Bebelplatz


Vorhaben

Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus


Antragsteller

Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat



Notwendige Richtigstellung der Darstellung des Erzbistums Berlin

Zitat aus der Stellungnahme des LDA:

1. Die Hedwigskathedrale ist nicht "für die ganze Katholische Kirche Deutschlands  zentrale Kirche in der Bundeshauptstadt".

2. Die "suggerierte Behauptung, die katholische Kirche sei in den Fragen des geplanten Umbaus der Hedwigskathedrale autark, trifft nicht zu."

3. Verweis auf das päpstliche Dekret vom 14.03.2017, das weder einen liturgischen Umbaugrund noch einen Vorrang von Kirchenrecht vor Landesrecht sieht und daher ausdrücklich formuliert "stets unter Wahrung der Rechte der betroffenen Organe" also die Rechte des Landes Berlin, (dem auch jeder Berliner Erzbischof per Eid Loyalität zusichert).

 

Allein auf der ersten Seite der Stellungnahme des LDA sind bereits drei Fehler der Darstellung des Erzbistums Berlin nachgewiesen. Auf den übrigen sechs Seiten werden auch die restlichen Behauptungen des Erzbistums Berlin Punkt für Punkt an Hand von Quellen widerlegt.

Was bewog die Oberste Denkmalschutzbehörde des Berliner Senats unter Kultursenator Dr. Lederer die stichhaltige Stellungnahme seiner Fachbehörde in der Abwägung vollkommen unzureichend zu berücksichtigen (bzw. richtiger formuliert "zu ignorieren"_wjk)?

Download
Stellungnahme des Landesdenkmalamts Berlin vom 06.10.2017 zur "Darstellung …" des Erzbistums Berlin vom 21.06.2017
Die Versuche des Erzbistums Berlin zur Rechtfertigung der Denkmalzerstörung werden vom Landesdenkmalamt analysiert und auf Basis von 14 Anlagen fachkundig und juristisch einwandfrei zurückgewiesen. – unterzeichnet von Dr. Sabine Schulte – Umfang 7 Seiten
2017-10-06-Stellgnahme LDA St-Hedwig-Gru
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