Offenlegung der Unterlagen zur Denkmalzerstörung

Bisher verheimlichte Dokumente entlarven das kirchliche Vorgehen


Übergriffigkeit, gestützt auf starke politische Freunde

Erzbistum Berlin fordert vom Kultursenator Umbaugenehmigung und Geld

Datum

21.06.2017  (Anlage vom 20.06.2017)



Grundstück

Berlin-Mitte, Behrenstraße & Hinter der Katholischen Kirche & Hedwigskirchgasse & Bebelplatz


Vorhaben

Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus


Antragsteller

Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat



Erzbistum Berlin drängt noch vor Einreichung eines Antrags auf Zustimmung und Finanzierung

Obwohl der unvollständige Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung erst am 31.08.2017 beim Bezirksamt Mitte von Berlin erreicht wurde, fordert Prälat Przytarski im Auftrag Erzbischof Kochs schon im Juni Geld und Genehmigung von Bauarbeiten am Denkmal. Dem Schreiben ist eine Anlage beigefügt (s. unten), die fehlende liturgische Notwendigkeit zu ersetzen versucht und das hohe Gut der Religionsfreiheit für die Durchsetzung von Geschmacksfragen instrumentalisiert. Die Stellungnahme des Landesdenkmalamts vom 06.10.2017 weist diese Versuche mit fundierter Begründung zurück.

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Schreiben des Erzbistum Berlin an Kultursenator Dr. Lederer vom 21.06.2017
Prälat Przytarski, als Dompropst Umbauverantwortlichen des Erzbistum Berlin schreibt an den Berliner Senat – Umfang 2 Seiten
2017-06-21-Schreiben Erzbistum Berlin an
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Versuch der Rechtfertigung der beabsichtigten Denkmalzerstörung durch die Leitung des Erzbistums

Die ersten Hälfte der Darstellung will das Recht der Kirche zur Denkmalzerstörung juristisch herleiten, während erst danach "Gottesdienstliche Belange im Einzelnen" aus Sicht des EBO Berlin dargestellt werden. Eine liturgische Notwendigkeit hat weder Erzbischof Koch noch dieser Interpretationsversuch konstruieren können.

Eine sachgerechte und fachlich fundierte Widerlegung der Rechtfertigungsversuche des EBO findet sich in der Stellungnahme des Landesdenkmalamts Berlin vom 06.10.2017.

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Darstellung vom 20.06.2017 zur Entscheidung des Erzbischofs für einen Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale
Argumentation, die die rechtliche Zulässigkeit mit liturgischen Anforderungen zu begründen versucht – unterzeichnet von Prälat Przytarski – Umfang 12 Seiten
2017-06-20-Darstellung-Entscheidung Erzb
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