Datum
21.06.2017 (Anlage vom 20.06.2017)
Grundstück
Berlin-Mitte, Behrenstraße & Hinter der Katholischen Kirche & Hedwigskirchgasse & Bebelplatz
Vorhaben
Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus
Antragsteller
Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat
Obwohl der unvollständige Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung erst am 31.08.2017 beim Bezirksamt Mitte von Berlin erreicht wurde, fordert Prälat Przytarski im Auftrag Erzbischof Kochs schon im Juni Geld und Genehmigung von Bauarbeiten am Denkmal. Dem Schreiben ist eine Anlage beigefügt (s. unten), die fehlende liturgische Notwendigkeit zu ersetzen versucht und das hohe Gut der Religionsfreiheit für die Durchsetzung von Geschmacksfragen instrumentalisiert. Die Stellungnahme des Landesdenkmalamts vom 06.10.2017 weist diese Versuche mit fundierter Begründung zurück.
Die ersten Hälfte der Darstellung will das Recht der Kirche zur Denkmalzerstörung juristisch herleiten, während erst danach "Gottesdienstliche Belange im Einzelnen" aus Sicht des EBO Berlin dargestellt werden. Eine liturgische Notwendigkeit hat weder Erzbischof Koch noch dieser Interpretationsversuch konstruieren können.