Die baufachlichen, technischen und generellen Fragen, die an den Beauftragten gerichtet wurden, sind hier im Einzelnen abrufbar. Es wurde lediglich nach möglichen Abweichungen oder Veränderungen gegenüber den vorliegenden Unterlagen gefragt. Da keine fachlichen Einwände erfolgten, können die aus den Unterlagen abgeleiteten Sachverhalte als gegeben gelten.
Die Mängel des Wettbewerbsbeitrags, die schon die Jury benannte, wurde trotz der für 1,5 Mio. Euro erfolgten Überarbeitung des Umbauentwurfs 08/2015 nicht beseitigt.
Da die Mitteilung der erwiesenermaßen bekannten Kostenschätzung verschwiegen wurde, wurden Umbaukosten von 60 - 80 Mio. Euro angenommen, die tatsächlich realistischer erscheinen, als die erst am 12.11.2015 vom Erzbistum genannte Summe von 43 Mio. Euro.
Erkenntnisse aus der Befragung des Projektleiters und dem Resümee der Befragung (s. Downloads)
1. Die Treppe zur Unterkirche ist mit 1,90 m Kopfhöhe gefährlich und unzulässig.
2. Das permanente Chorpodest ist zu klein und bietet nur 18 Sängern Platz.
Damit muss die Bestuhlung für jeden Chorauftritt (außer Chorschola) umgebaut werden.
3. Der Luftraum über dem feststehenden Chorpodest ist unzureichend.
Selbst bei Abriss der Klais-Orgel und Orgelneubau gäbe es keine ausreichende Kopfhöhe für Chorsänger.
4. Aufwändige Umbauten für Gottesdienste mit musikalischer Gestaltung
Die fest arretierte Besucherbestuhlung (78 Plätze) ist permanent Umbauten unterworfen (Ausfahren von Hubpodesten, Stuhlreihendemontage), z. B. für fast jede musikalische Gestaltung von Hauptgottesdiensten (ca. 90 %).
5. Fehlerhafte Darstellung der Treppe zur Taufkapelle in den Grundrissen
Die Treppe zur Taufkapelle hat Stufengrößen des sozialen Wohnungsbaus (17,6 cm / 28,0 cm), die sich nicht für öffentliche Gebäude eignen (s. im Gegensatz dazu den Bestand der Kathedrale).
Die hohe Stufenanzahl (19) bei einer einläufigen Treppe führt zu erheblicher Stolpergefahr, zumal kein Zwischenpodest Platz fand, das ein Innehalten ermöglicht.
Der Abgang zu dieser lange Treppe mit Stolperrisiko beginnt schon innerhalb der Vorhalle.
Eine windfangartige Einhausung des Treppenzugangs müsste vor dem Verschluss des
derzeitigen Mitteleingangs gebaut werde, die weit in die Vorhalle ragt.
6. Planungsfehler zwingen zu Veränderungen des Siegerentwurfs, was der Richtlinie für Realisierungswettbewerbe widerspricht.
7. Unklare Aussagen zur Platzkapazität und zur Anordnung von Kniebänken
Bei minimalem Achsabstand der Stühle von 70 cm und minimalem Achsabstand der Stuhlreihen von 115 cm wird eine Verringerung der Platzkapazität der Kathedrale durch einen Umbau eintreten (die Angabe von 550 Sitzplätzen auf derartigen Einzelstühlen ist unseriös).
Keine Aussage, ob zugesicherte Kniebänke Buch- und Armauflagen bieten werden.
Keine Aussage von Dompropst Rother, ob er wissentlich mit der derzeitigen geraden Bankaufstellung, die dem Original widerspricht, gegen das Original argumentierte.
Keine Aussage, wann und warum die im Original geschwungenen Kirchenbänke (Communio), durch die klobige, provisorische gerade Bankaufstellung ersetzt wurden.
8. Kniebänke, die katholischer Liturgie entsprechen, nur für einen Teil der Gläubigen möglich.
Keine Aussage, ob das Erzbistum ausschließt, dass in der katholischen Kathedrale ein Drittel aller Gläubigen, wie im Entwurf dargestellt, keine Kniebank haben.
9. Ebenerdige Altaraufstellung verhindert die freie Sicht auf den Altar
Keine Belege für die bloße Behauptung freier Sicht wurden vorgelegt – damit steht fest, dass ein Umbau nach dem Entwurf Gottesdienstbesuchern in den hinteren Reihen keine freie Sicht auf den Altar und keine Teilhabe am Messopfer ermöglicht.
Die Entwurfsverfasser planen eine Intervention, die „eine Radikalität besitzen muss ... eine radikale
Reduktion“. Abriss von Wertvollem und Intaktem ist hier die Form des Reduzierens.
10. Abriss funktionsfähiger Bauteile der Kathedrale für den Umbau
– intakte bestehende Altarinsel mit Stufen und Balustraden,
– intakte Geländer aus Kristallglas und Kupfer.
– intakte Elemente, wie Altar, Stipes, Kathedra, Treppen und radial verlegte
Bodenplatten – alles aus anthrazitfarbenem, weiß geaderten Kapfenberger Marmor
– intakte farbige, künstlerisch gestaltete Verglasung aller Fenster soll neuer Verglasung
aus weißem Milchglas (opak) weichen
– intakte sternförmig gegliederte Verglasung des Kuppeloberlichts soll einer neuen
sprossenlosen Abdeckung aus durchsichtigem Kunststoff weichen
– keine Aussage, ob die Klais-Orgel (,die im Siegerentwurf keinen Platz mehr hatte und
deshalb ersetzt werden sollte,) in Ihrer jetzigen Form erhalten bleibt oder wegen des Platzmangels im Siegerentwurf aufwendig an anderer Stelle wieder aufzubauen wäre.
11. Unverantwortliche Vernachlässigung der kritischen Baugrundsituation
Keine Aussage, warum 2013 die für einen Realisierungswettbewerb unerlässlichen Baugrundgutachten und Voruntersuchungen nicht beigebracht wurden.
Keine Aussage, wer für die Mehrkosten verantwortlich ist, die sich aus diesem Versäumnis ergeben und die die Gläubigen durch Spenden aufbringen
Keine Aussage, ob bei den geplanten fundamentnahen Kellerbauten und Abgrabungen die Entstehung von Rissen an der Kathedrale ausgeschlossen werden kann
12. Auftragsvergabe an Planer vor dem 10. 12. 2014
13. Auftragsvergabe an Planer nach dem 10. 12. 2014
Die Baukosten für den Umbau der Kathedrale mit den massiven Eingriffen in den riskanten Baugrund werden voraussichtlich 60 bis 80 Mio. Euro betragen.
Die Honorarangaben der Pressemeldung ermöglichen Fachleuten Rückschlüsse auf die Bausummen. Obwohl das Erzbistum die zugesicherte Transprenz verhindert und die Bekanntgabe der vorliegenden Kostenschätzung verweigert, ist mit diesem unwidersprochenen Kostenrahmen der Mindestaufwand für den unnötigen Umbau der intakten Kathedrale bekannt. Kostensteigerungen durch verspätete Baugrunduntersuchung und Änderung von Vorgaben werden folgen (vergl. Bauvorhaben Domberg des Bistums Limburg –Abschlussbericht für die Dt. Bischofskonferenz).
Nachtrag Mai 2016
Das Ergebnis einer Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin hat erwiesen, dass die öffentliche Leugnung des Erzbistums bezüglich der Umbaukosten lediglich der Vertuschung diente und nicht der Wahrheit entsprach (s. dazu Dokumente des Abgeordnetenhauses Berlin und Der Griff in die Staatskasse )
14. Verwendung von unzutreffenden Ausdrücken, die Gläubige irreführen
Die falsche Bezeichnung „Architektenwettbewerb“ ist zu ersetzen durch „Realisierungswettbewerb“, denn nur ein Entwurf wurde ausgewählt, nicht die Planer. Wenn der Entwurf nicht umgesetzt werden kann, ist der Wettbewerb hinfällig. Das Erzbistum versucht unzulässig, dem durch „Umettikettierung“ auszuweichen.
Das Erzbistum nutzt irreführend weiter den Begriff „Sanierung“, um für Spenden zu werben, obwohl fast alle Mittel in den massiven Umbau fließen sollen.
Nachtrag November 2016
Noch am 16.Oktober 2016 (nur zwei Wochen vor Verkündung des Umbaubeschlusses wurde im gesamten Erzbistum zur Kollekte "Für die Sanierung der St. Hedwigs-Kathedrale" aufgefordert, obwohl die Leitung des Erzbistums längst den Umbau vorbereitete (s. dazu Vorsicht beim Spenden !)
Mit der Bezeichnung „endgültige Entscheidung über die Umgestaltung“ wird verborgen, dass dem künftigen Erzbischof jede Einflussnahme schon genommen ist.
Es wird von der Leitung während der Vakanz der Eindruck erweckt, dass eine Grundsatzentscheidung des künftigen Erzbischofs nicht nötig wäre (Baubeginn).
Keine Aussage, warum die Autorität des Erzbischofs im Vorhinein beschnitten wird.
15. Verwendung von falschen Formulierungen, die Gläubige irreführen
... auf der offiziellen Internetpräsenz des Erzbistums Berlin und textlichen Aufrufen in der Kathedrale zu Geld- oder online-Überweisungs-Spenden für deren Umbau
Dem künftigen Erzbischof gesteht die Leitung während der Vakanz statt der Grundsatzentscheidung, einer echten Entscheidung zwischen respektvoller Sanierung und gänzlichem Umbau, nur noch die Festlegung des Baubeginns zu.
Mit der Weigerung, die vorliegende Kostenschätzung aus dem Realisierungswettbewerb bekanntzugeben, wird die Zusicherung von Kardinal Woelki „Kostenschätzungen und Ausgaben transparent und nachvollziehbar“ darzustellen, von der zwischenzeitlichen Leitung der Diözese gekündigt (Ist dies nach canonischem Recht zulässig?)
Mit dem Begriff „Renovierung“ an der Spendenbox werden die Gläubigen über den tatsächlich beabsichtigten Komplettumbau getäuscht (unrechtmäßige Werbung)
Wegen lateinischer Wortherkunft (Renovierung von „renovare“) sollte die Täuschung der Gläubigen in der Kathedrale gerade auch den Geistlichen durchaus bewusst sein.
16. Profane Nutzung der Kathedrale, die den sakralen Ort entwürdigt
Kontroverse Diskussionen auslösende Ausstellungen und Texte sind im Kirchenraum platziert und ein Spendenaufruf animiert zur Mobilfunknutzung innerhalb der Kathedrale. ( s. dazu den externen Link Werben, Simsen, Agitieren, vielleicht auch Täuschen in der Kathedrale) )
Der heilige Ort der Kathedrale wird derzeit durch Profanes fortwährend entweiht.
Fragen an den Projektleiter Prälat Rother (Beauftragter des Erzbistums) am 22.01.2015
Fragen an den Projektleiter Prälat Rother (Beauftragter des Erzbistums) am 20.02.2015