Zitat aus der brieflichen Nachfrage:
"Wir würden uns freuen, wenn entweder die einzeln angefragten Bischöfe oder in deren Auftrag die Vollversammlung der Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz
auf den Kern unseres in den Schreiben dargelegten Anliegens durch Beantwortung eingehen könnten. "
Ergebnis der Anfragen vom 25.09.2017
Antworten wird interessiert entgegengesehen..
Zitat aus der brieflichen Nachfrage:
"Stimmen Sie angesichts der finanziellen Notlage Ihres Bistums der Geldzuweisung (10 Mio. Euro des VDD) für ein baulich unnötiges, denkmalzerstörendes Vorhaben eines anderen Bistums zu, während pastorale Aufgaben in Ihrem Bistum unter einen Finanzierungsvorbehalt stehen? "
Ergebnis der Anfragen vom 14.05.2017
Außer dem Initiator der beabsichtigten Denkmalzerstörung, Kardinal Woelki, und seinem ausführenden Nachfolger, dem nunmehrigen Berliner Erzbischof, wurden alle weiteren 25 Diözesanbischöfe Deutschlands in persönlichen Briefen, die die Besonderheiten der jeweiligen Bistümer berücksichtigten, um Auskunft gebeten.
Reaktionen gingen lediglich von vier Bischöfen und drei Sekretariaten ein.
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda vom 25.09 bis 28.09.2017 bot dem Anlass, bei den 18 Bischöfen nachzufragen, die bislang nicht reagierten. Möglicherweise wird die Vollversammlung der dt. Bischöfe sich auf eine gemeinsame Antwort verständigen.
Zitat aus der brieflichen Anfrage:
"wir wissen nicht, ob Sie es angesichts dieser Situation vor Ihrem Gewissen verantworten können, ein derart gefährliches und im Letzten so nicht notwendiges Projekt mit Kirchensteuermitteln und Spenden der Gutwilligen in den Gemeinden Ihres Bistums zu unterstützen. Sie begeben sich damit in eine Mitverantwortung für ein Vorhaben, das höchst fragwürdig und in vielerlei Hinsicht unausgewogen und risikobehaftet ist."
Ergebnis der Anfragen vom 26.02.2017
Ohne auf das konkrete Anliegen einzugehen und die einzelnen persönlichen Briefe als "Rundschreiben" missachtend, wurden die Anfragen der "Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale" aus dem Sekretariat der DBK pauschal mit einer abschlägigen Mitteilung der Nichtzuständigkeit zurückgewiesen.
Da die Mitteilung aus dem Sekretariat der DBK vom 04.04.2017 nicht sachbezogen auf den Inhalt der Anfragen vom 26.02.2017 einging, sahen wir zur schriftlichen Nachfrage vom 14.05.2017 veranlasst.