Geheimhaltung der Berliner Bistumsleitung konnte die offiziellen Widersprüche gegen den Denkmalrechtlichen Bescheid bei der zuständigen Behörde nicht verhindern.
Die Beschwerdeführung übernahmen Juristen.
Fristgerecht ist bisher ausgebliebene Verfahrensbeteiligung beantragt worden, die Betroffenen durch Geheimhaltung versagt wurden war. Parallel sind Widersprüche gegen den Bescheid des Bezirksamts Mitte von Berlin eingelegt worden, der Umbauplänen zustimmte.
Im Widerspruchsverfahren wird nun juristisch zu klären sein, was bislang unberücksichtigt blieb und den mangelhaft abgewogenen Bescheid rechtswidrig macht.
Die öffentliche Diskussion über die Rolle der Kirche in der Gesellschaft gewinnt im Konkreten einen weiteren brisanten Bezug.
Die öffentliche Mitfinanzierung kirchlichen Repräsentationsstrebens auf Kosten des Verlusts gesamtgesellschaftlichen Kulturerbes wird hinterfragt werden müssen.