Absage des Gerichtstermin am 17.
03 2020
beim Landgericht Berlin im Urheberrechtsverfahren zur St.
Hedwigs-Kathedrale Berlin
Da die Anwälte der Beklagten (Erzbistum Berlin), dem Landgericht mitteilten, wegen Erkrankung den Verhandlungstermin nicht wahrnehmen zu können, wird über die Klage gegen das
Erzbistum Berlin von Inhabern der Urheberrechte am Gesamtkunstwerk im Inneren der Hedwigskathedrale nicht am 17.03.2020 in einem öffentlicher Termin
vor dem Landgericht Berlin verhandelt werden.