Chronologie bisheriger Terminverschiebungen,
die allesamt auf Anträge des Erzbistums Berlin zurückgehen:
15.10.2019, 11:00 Uhr >> 17.03.2020, 10:30 Uhr;
17.03.2020, 10:30 Uhr >> 16.06.2020, 10:00 Uhr;
16.06.2020, 10:00 Uhr >> 14.07.2020, 12:00 Uhr;
Die Rechtsnachfolgern des Architekten Prof. Hans Schwippert und die an dessen Gestaltung der Kathedrale 1963 beteiligten Künstlern klagen gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte durch den vom Erzbistum Berlin geplanten Umbau des Innenraums der Hedwigskathedrale.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bot die Möglichkeit, die Intransparenz des Erzbistums Berlin zu durchbrechen. Hintergründe und Auswirkungen des vom Berliner Erzbischof Koch beabsichtigten radikalen Umbaus der Kathedrale rücken wieder in den Fokus der Medien. Über das Urteil des Verwaltungsgerichts am 09.01.2019 wird in Presse und Fernsehen berichtet.
Den Rechtsnachfolgern des Architekten Schwippert und den an dessen Gestaltung der Kathedrale 1963 beteiligten Künstlern wird keine Klagebefugnis zuerkannt. Das Urteil eines Einzelrichters des Verwaltungsgerichts ergeht am 09.01.2019, dem Tage der Verhandlung.
Die Rechtsnachfolger des Architekten Schwippert und der an dessen Gestaltung der nach der Kriegszerstörung wiederabgebauten Kathedrale beteiligten Künstler klagten beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des Bezirksamts Mitte von Berlin vom 22.03.2018
Mitglieder der Hedwigsgemeinde, Katholiken des Erzbistums Berlin, die Initiative "Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale", Rechtsnachfolger des Architekten Schwippert und beteiligten Künstler legten Widerspruch gegen den am 22.03.2018 ergangenen Bescheid einer denkmalrechtlichen Genehmigung ein, die eine weitgehende Denkmalveränderung zulässt.