Eilantrag auf sofortigen Abbruchstopp in der Kathedrale

Schreiben an die Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vom 09.10.2019

Da die zuständige Genehmigungsbehörde –Bezirksamt Mitte von Berlin – die Bearbeitung der Anzeige wegen Abbrucharbeiten des Erzbistums Berlin im Inneren der Hedwigskathedrale, die bauordnungsrechtlich unzulässig sind, nicht in vollem Umfang bearbeitete, wurde der Eilantrag auf sofortigen Abbruchstopp an die Senatsbaudirektorin gerichtet. Mit schriftlichen Verlautbarungen vom 30.09.2019 hatte das Erzbistum Berlin die unrechtmäßig vorgenommenen Maßnahmen selbst bestätigt.

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Eilantrag auf sofortigen Baustopp (hier konkret Abbruchstopp) in der denkmal- geschützten Hedwigskathedrale Berlin, für die keine Baugenehmigung vorliegt
2019-10-09_Hedwigskathedrale_Eilantrag a
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