Da die zuständige Genehmigungsbehörde –Bezirksamt Mitte von Berlin – die Bearbeitung der Anzeige wegen Abbrucharbeiten des Erzbistums Berlin im Inneren der Hedwigskathedrale, die bauordnungsrechtlich unzulässig sind, nicht in vollem Umfang bearbeitete, wurde der Eilantrag auf sofortigen Abbruchstopp an die Senatsbaudirektorin gerichtet. Mit schriftlichen Verlautbarungen vom 30.09.2019 hatte das Erzbistum Berlin die unrechtmäßig vorgenommenen Maßnahmen selbst bestätigt.