Die lange Verzögerung der vorgeblich notwendigen Sanierung der Kuppel hätte zu einer Gefährdung der Dachkonstruktion geführt.
"Wenn die Schädigung des Dachtragwerks eine Sperrung erfordert, müsste zur Gefahrenabwehr unverzüglich eine vorsorgliche Sperrung des Bauwerks erfolgen, bis die Ursache der Gefahr lokalisiert ist und beseitigt werden kann. Sind Sie dahingehend unter Vorlage der Gutachten, von denen die Rede war, bereits von Verantwortlichen des Erzbistums Berlin konsultiert worden?"
Die Bauaufsicht war zur Abwendung der Gefahr für Besucher der Kathedrale anzufragen.