Wir fordern die Genehmigungsbehörde auf, eine Einstellung der destruktiven Maßnahmen an der patinierten Kupferdachdeckung der Kathedrale durchzusetzen, denn nach Überprüfung der Voraussetzungen kann keine Genehmigungsfreiheit bestehen.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden (hier detailliert erläuterten) Zusammenhänge können die jetzt vorgesehenen Baumaßnahmen bauordnungsrechtlich nicht
als genehmigungsfrei gelten. Insofern ist das Bezirksamt Mitte aufgefordert, der Frage nachzugehen, ob sich das Erzbistum Berlin bei der vermeintlichen „Sanierung“ des Kuppeldaches der Hedwigskathedrale möglicherweise der Erschleichung von Fördermitteln schuldig macht.
Wir bitten Sie, zu den hier unterbreiteten Fragen Stellung zu nehmen und den ungenehmigten Abriss der den Bebelplatz zierenden lindgrünen Kupferdeckung der Hedwigskathedrale unverzüglich zu untersagen!