Da der Innenraum der Kathedrale unter gesetzlichem Denkmalschutz steht, wurden der Auslobung des Realisierungswettbewerbs vom zuständigen Landesdenkmalamt Berlin die
denkmalpflegerischen Grundlagen zugeordnet, die bei der Bearbeitung hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Erzbistum ließ in der Auslobung mehrere Abschnitte entgegensetzen, die eine Entfernung der geschützten Innengestaltung erwogen.