Die Vermeldungen zur St. Hedwigs-Kathedrale weisen nicht auf den Denkmaltag hin. Lediglich bei der zur Domgemeinde gehörenden Kirche St.Michael wird der Tag des offenen Denkmals erwähnt und mit Veranstaltungen gewürdigt.
Auf der Internetseite der St. Hedwigs-Kathedrale lässt sich dies überprüfen. Siehe dazu:
Vermeldungen zur Tag des offenen Denkmals. Dennoch sind sowohl der Innenraum als auch die Bauhülle gesetzlich geschützte Denkmale.
Hat das Erzbistum Berlin nicht die Kompetenz und die Möglichkeit, sich mit der ältesten katholischen Kirche in Berlin, der Kathedrale, am Denkmaltag zu beteiligen? Das wäre ein geistiges Armutszeugnis.
Oder glauben die Verantwortlichen dadurch den Denkmalwert der bestehenden Kathedrale vergessen machen zu können? Doch kulturbewusste Bürger wissen das bedeutende Zeugnis der Einheit aus Zeiten der Teilung zu schätzen, die wiederaufgebaute Kathedrale - ein Symbol gesamtdeutschen Wirkens.